Der Blutspendedienst des Roten Kreuzes folgt den Prinzipien des „ethischen Kodex“, den Empfehlungen der WHO (Weltgesundheitsorganisation), sowie den Maßgaben der Europäischen Gemeinschaft - denn Blut darf nicht zur Handelsware werden!
Der DRK-Blutspendedienst NSTOB
Da Blut nur begrenzt haltbar und nicht zu ersetzen ist, treffen täglich Menschen die Entscheidung Blut zu spenden um damit uneigennützig anderen Menschen mit lebensbedrohlichen Verletzungen oder Erkrankungen zu helfen.
Als gemeinnützig tätige Organisation bildet der DRK-Blutspendedienst NSTOB das Bindeglied zwischen Blutspender und Blutempfänger. Er organisiert, gemeinsam mit den Organisationen des DRK-Verbandes, Blutspendeaktionen und -termine. Mit den Blutspenden wird die Versorgung von rund 70 % aller Krankenhäuser mit Blutprodukten in den Bundesländern Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Bremen gesichert.
Dazu werden in den Einrichtungen des Blutspendedienstes täglich rund 3.400 Blutspenden zu Blutprodukten verarbeitet.
Der DRK-Blutspendedienst NSTOB ist der Blutspendedienst der DRK-Landesverbände Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Oldenburg und Bremen.
Der NSTOB
Der DRK-Blutspendedienst NSTOB verarbeitet täglich rund 3.400 Blutspenden zu Blutprodukten, die für die Behandlung von erkrankten und verletzten Menschen benötigt werden. Dies geschieht in zwei, hierfür spezialisierten Einrichtungen des Blutspendedienstes in Springe (bei Hannover) und Dessau.
Neben diesen Einrichtungen verfügt der Blutspendedienst über fünf medizinische Institute in Springe, Dessau, Gera, Oldenburg und Bremen, die mit ihrer Forschungstätigkeit die Verfahren der Blutentnahme, -verarbeitung, -konservierung sowie Empfängerverträglichkeit kontinuierlich verbessern.
An sechs Standorten des Blutspendedienstes in Dessau, Erfurt, Gera, Rastede, Rotenburg (an der Wümme) und Springe sind die Blutentnahme-Teams des Blutspendedienstes stationiert, die gemeinsam mit den Organisationen des DRK-Verbandes täglich durchschnittlich 43 Spendetermine in den Bundesländern Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Bremen durchführen.
Für den DRK-Blutspendedienst NSTOB arbeiten neben einer Vielzahl von ehrenamtlichen Helfern bei den Blutspendeterminen rund 800 vollzeitbeschäftigte Mitarbeiter in den Bereichen Blutentnahme, Präparateherstellung, Produktsicherheit und Qualitätssicherung, Versand und Warenverteilung, Forschung und Entwicklung sowie Verwaltung und sonstige Bereiche.
Der DRK-Blutspendedienst NSTOB ist eine gemeinnützige GmbH. Die Gesellschafter der gGmbH sind die DRK-Landesverbände: DRK-Landesverband Niedersachsen e.V. (zu 70,81%), DRK-Landesverband Sachsen-Anhalt (zu 6,09%), DRK-Landesverband Oldenburg e.V. (zu 8,85%), DRK-Landesverband Bremen e.V. (8,85%), DRK-Landesverband Thüringen (0,43%) und DRK-Blutspendedienst NSTOB (zu 4,97%).
Die Blutspende beim DRK
Die Blutspende ist ein unschätzbarer Dienst, mit dem Spender schwerstkranken Patienten zur Gesundung verhelfen oder Leben ermöglichen. Blutspender erbringen freiwillig eine wichtige Leistung für die Gemeinschaft, für die es zur Zeit keinen künstlich hergestellten Ersatz gibt. Die unentgeltliche Blutspende beim Deutschen Roten Kreuz sichert seit 1952 die Versorgung der Patienten, die auf Transfusionen von Blutpräparaten angewiesen sind.
Täglich sind die Blutspendedienste des Deutschen Roten Kreuzes darauf angewiesen, dass sich bundesweit 15.000 Menschen freiwillig in den Dienst dieser Sache stellen. Allein der DRK-Blutspendedienst NSTOB, der die vier Bundesländer Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Bremen betreut, ist zur Erfüllung seiner Aufgabe darauf angewiesen, dass sich täglich dreieinhalb- bis viertausend Menschen freiwillig als Blutspender zur Verfügung stellen. Die Sorge um das Wohl der Spender gehört deshalb ebenso zu den Aufgaben der DRK-Blutspendedienste wie der Schutz der Empfänger von Blutpräparaten.
Die Blutspende - eine der größten Bürgerinitiativen
Millionen Bundesbürger spenden jedes Jahr freiwillig und unentgeltlich - zum Teil mehrfach – Blut beim Roten Kreuz. Sie sind das wichtigste Glied in der Kette der Blutversorgung. Ehrenamtliche Helferinnen und Helfer, organisiert in den Kreis- und Ortsvereinen des DRK, sowie in lokalen Blutspendehilfevereinen, leisten eine wichtige Arbeit bei der Planung, Organisation und Durchführung der örtlichen Blutspendetermine. Unterstützt werden die Blutspendedienste durch die Bereitstellung von Räumlichkeiten und Organisationshilfen durch Betriebe, Schulen, Verwaltungen sowie kostenlose Spendenaufrufe in den Medien. Ohne dieses ehrenamtliche Engagement weiter Kreise der Gesellschaft, wäre die Blutversorgung in Deutschland in der bekannten Art und Weise, Menge und Qualität nicht realisierbar.
Freiwillig und unentgeltlich
Der Blutspendedienst des Roten Kreuzes folgt den Prinzipien des „ethischen Kodex“, den Empfehlungen der WHO (Weltgesundheitsorganisation), sowie den Maßgaben der Europäischen Gemeinschaft, die alle gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Blutspende in Deutschland (Transfusionsgesetz, Gesamtnovelle 2005), die Freiwilligkeit und Unentgeltlichkeit der Blutspende vorsehen. Die Spenderinnen und Spender stellen ihr Blut freiwillig und unentgeltlich zur Verfügung, und helfen damit Patienten, die dringend auf Blut- bzw. Blutbestandteilpräparate angewiesen sind. Das Rote Kreuz folgt weltweit diesem ethisch-moralischen Prinzip der unentgeltlichen Blutspende. Blut darf nicht zur Handelsware werden.
Weltweit anerkannter ethischer Kodex
Grundlage der Tätigkeit aller Organisationen sind gemeinsam festgelegte und weltweit anerkannte ethische Normen für Blutspenden und Blutübertragungen:
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Die Blutspende muss unter allen Umständen freiwillig sein; auf den Spender darf keinerlei Druck ausgeübt werden.
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Der Spender soll über alle Risiken aufgeklärt werden, die mit der Blutentnahme zusammenhängen; die Gesundheit und Sicherheit müssen ständig im Auge behalten werden.
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Finanzieller Nutzen darf weder für den Spender, noch für denjenigen Beweggrund sein, der für die Blutentnahme zuständig ist. Die freiwillige, unentgeltliche Blutspende soll stets gefördert werden.
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Die Anonymität des Spenders und des Empfängers muss - von Sonderfällen abgesehen - gewahrt bleiben.
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Bei der Blutspende darf keine nachteilige Unterscheidung auf Grund von Rasse, Staatsangehörigkeit oder Religion gemacht werden.
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Jedem Patienten müssen – ungeachtet seiner finanziellen Lage – Blut oder Blutprodukte verabreicht werden können.
Das Leitbild der DRK-Blutspendedienste spiegelt sich in den sieben Grundsätzen des Deutschen Roten Kreuzes wider.