DRK Ambulante PflegeFoto: A. Zelck / DRK-Service…

Pflege zu Hause

  • Ambulanter Pflegedienst für den Raum Einbeck

    • Unsere Öffnungszeiten

      Montag bis Freitag:
      08:00 Uhr bis 16:00 Uhr

       

    • Anschrift

      DRK-Ambulante Pflege im Landkreis Northeim gGmbH
      Tiedexer Tor 6c, 37574 Einbeck

Ansprechpartnerin

Frau Kirsten Freckmann
Pflegedienstleitung

Tel: 05561 31940-40
FAX: 05561 31940-49

Mit dieser Hilfe können Sie oder ein anderes Mitglied der Familie zu Hause bleiben.Sie müssen nicht in ein Kranken-Haus.
Auch nicht wenn Sie krank oder behindert sind.
Die ambulante Pflege kann in vielen Situationen zu Hause helfen.

Informationen zur Ambulanten Pflege

Wer kann ambulante Pflege in Anspruch nehmen?

Dabei kann Ihnen die ambulante Pflege helfen:

Die ambulante Pflege kann Ihnen helfen:
  • Wenn Sie schon lange krank sind.
Man sagt auch:
Chronisch krank.
  • Sie krank werden und nur einige Tage oder Wochen Hilfe brauchen.
  • Wenn Sie behindert sind.
  • Wenn Sie eine besondere Pflege brauchen.
  • Wenn Sie dafür einen Zettel von einem Arzt haben.
Man sagt auch:
Ein Rezept.
Wobei kann der ambulante Pflegedienst unterstützen?

Wobei kann der ambulante Pflege-Dienst unterstützen?

Dabei kann Ihnen die ambulante Pflege helfen:
  • Beim Waschen oder beim Anziehen und Ausziehen.
  • Wenn Sie Tabletten nehmen müssen.
  • Wenn Sie eine Beratung brauchen.
  • Beim Einkaufen und beim Kochen und beim Putzen.
  • Wenn Sie zu Hause andere Probleme haben.
Wo kann ich mehr erfahren?

Wo kann ich mehr erfahren?

Wollen Sie mehr dazu wissen? Das Deutsche Rote Kreuz in Ihrer Stadt kann Sie dazu beraten.
Dort erfahren Sie auch die Preise für diese Hilfe.
Dann wird für Sie ein Angebot gemacht.
Darin werden die Leistungen erklärt und auch alle Preise.
Am Ende können Sie sich entscheiden. Bekommen Sie kein Geld von der Pflege-Versicherung?
Dann können Sie die gleiche Hilfe vom Deutschen Roten Kreuz trotzdem bekommen.
Sie können die Hilfe dann selbst bezahlen.
Man sagt auch:
Als Privat-Leistung.
Körperbezogene Pflegemaßnahmen

Körperbezogene Pflegemaßnahmen sind eine wichtige Tätigkeit unseres Pflegedienstes. Dazu gehören im Sinne des SGB XI pflegerische Hilfen aus den Bereichen Körperpflege, Ernährung, Mobilität und Prophylaxen:

  • Körperpflege (Pflege im Bett, am Waschbecken, Dusche, Vollbad oder Teilbad)
  • Hautpflege, Haarpflege
  • Aus- und Ankleiden
  • Mobilisation, Bett richten
  • Mundpflege, Rasur
  • Lagerung, Krankenbeobachtung
  • Vorbeugende Maßnahmen, z.B. zur Verhinderung von Druckgeschwüren, Gelenkversteifungen und bei Lungenentzündungen
  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
Behandlungspflege

Die Behandlungspflege nach SGB V umfasst die Ausführung  ärztlicher Verordnungen bzw. medizinischer Maßnahmen zur Sicherung der ärztlichen Behandlung durch unser ausgebildetes Fachpersonal. Wir arbeiten eng mit Hausärzten, Krankenkasse etc. zusammen, um eine optimale Versorgung zu sichern. Beispiele sind:

  • Injektionen
  • Verbände
  • Katheter legen und wechseln
  • Physikalische Maßnahmen, z.B. Einreibungen
  • Dekubitus-Versorgung
  • Augentropfen  verabreichen
  • Medikamentenkontrollen und -verabreichung
  • Absaugen
  • Stoma-Versorgung
  • Einläufe
  • Enterale Ernährung über PEG Sonde
  • Parenterale Ernährung über Port
Verhinderungspflege

Verhinderungspflege

Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse auf Antrag die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens vier Wochen je Kalenderjahr. Voraussetzung ist, dass der oder die Pflegebedürftige mindestens sechs Monate in einen Pflegegrad eingestuft ist.
Für die Ersatzpflege übernimmt die Pflegekasse bis zu 1.612 € im Kalenderjahr. Auch ein Abruf zur stundenweisen Leitungserbringung ist möglich. Details erhalten Sie bei unserem Team. 
Wir bieten Ihnen die Betreuung, die Erbringung individueller Hilfen für die Zeit Ihrer Abwesenheit. Sie als Pflegeperson können die Zeit für sich nutzen, um sich zu erholen, Termine wahrzunehmen oder einfach einmal Zeit für sich selbst zu haben. Die Verhinderungspflege wird auf Antrag bei der Pflegekasse gewährt.

Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit

Patienten erhalten u.a. Anspruch auf Kurzzeitpflege nach § 37 c SGB V, wenn sie

  • aus dem Krankenhaus entlassen werden
  • aber noch nicht rehafähig sind
  • kein familiäres oder soziales Umfeld zur Versorgung haben

Der Leistungsanspruch des SBG V ist an die Kurzzeitpflege in der Pflegeversicherung (§ 42 SGB XI) angelehnt:

  • Beschränkung des Anspruchs auf vier Wochen im Jahr
  • Übernahme der pflegebedingten Aufwendungen, der Aufwendungen der sozialen Betreuung sowie der Aufwendungen der Leistungen der medizinischen Behandlungspflege bis zu einem Höchstbetrag von derzeit 1.612 €
  • Leistungserbringung u.a. durch zugelassene Pflegeeinrichtungen nach dem SGB XI
  • Aktivhaus Einbeck

    • Unsere Öffnungszeiten

      Montag und Donnerstag:
      11:00 Uhr bis 12:00 Uhr

       

    • Anschrift

      DRK Aktivhaus Einbeck
      Dr. Friedrich-Uhde Straße 4, 37574 Einbeck

Weitere Informationen folgen…

Sie selbst, Ihr Partner, ein Elternteil oder ein anderes Familienmitglied benötigt Unterstützung. Sei es altersbedingt, durch Krankheit oder einen Unfall: es tauchen viele Fragen auf, was als nächstes zu tun ist. Unsere Pflegeberater vor Ort unterstützen Sie eine passgenaue Lösung für Ihre Situation zu finden.

Beratung mit Herz und Verstand

Aufgabe unserer Pflegeberater ist es, Sie kompetent bezogen auf Ihren individuellen Hilfebedarf, bzw. den Hilfebedarf Ihres Angehörigen zu beraten und Sie auf Wunsch bei der Auswahl von Angeboten zu unterstützen. Hierfür stellt Ihnen der Pflegeberater gerne das notwendige Infomaterial zur Verfügung. Unsere Pflegeberater geben Ihnen Informationen zu Fragen rund um das Thema Pflege sowie zu den unterschiedlichen Versorgungs- und Unterstützungsmöglichkeiten sowie die vielfältigen Kombinationsmöglichkeiten vor Ort. Bei Bedarf kommt unserer Pflegeberater auch gerne zu Ihnen nach Hause. Die Pflegeberatung ist für Sie kostenlos.

Informationen zur Pflegeberatung

Wer kann die Pflegeberatung in Anspruch nehmen?

Grundsätzlich kann jeder telefonischen oder persönlichen Kontakt zu uns aufnehmen, der Fragen rund um das Thema Pflege hat oder Unterstützung bei der Bewältigung seines Alltags benötigt. Wir beantworten Ihnen Ihre Fragen und unterstützen Sie bei allen weiteren Schritten, dies kann z.B. auch die Beantragung eines Pflegegrades oder die Organisation einer Haushaltshilfe sein.

Wer ist pflegebedürftig?

Pflegebedürftigkeit im Sinne des Gesetzes liegt dann vor, wenn ein Mensch wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in einem erheblichen oder höherem Maß der Hilfe bedarf (§14 Abs. 1 SGB XI). Als Hilfe bei „gewöhnlich und regelmäßig wiederkehrende Verrichtungen“ werden vom Gesetzgeber Hilfen in den Bereichen der: 

  1. Körperbezogene Pflegemaßnahmen (u.a. Waschen, Duschen, Zahnpflege)
  2. Nahrungszubereitung und Nahrungsaufnahme
  3. Mobilität (u.a. An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen)
  4. hauswirtschaftlichen Versorgung verstanden (§14 Abs. 4 SGB XI). 

Diese vier Bereiche untergliedert der Gesetzgeber wiederum in konkrete Tätigkeiten. Ausschlaggebend für die Ermittlung der Pflegebedürftigkeit ist, wie häufig, in welchem Umfang und in welcher Form diese Tätigkeiten erbracht werden.

Wofür zahlt die Pflegeversicherung? An welchen Kosten beteiligt sich die Pflegeversicherung?

Pflege und Unterstützung zu Hause dazu gehören z.B. grundpflegerische Tätigkeiten wie Hilfe bei der Körperpflege, Medikamentengabe oder Verbandwechsel (häusliche Krankenpflege), Beratung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen, hauswirtschaftliche Versorgung wie Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung aber auch Hilfe bei der Alltagsgestaltung.

Tages- und Nachtpflege ermöglichen eine Betreuung des Pflegebedürftigen, wenn die häusliche Pflege nicht im ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann bzw. zur Ergänzung oder Stärkung der häuslichen Pflege z.B. bei Berufstätigkeit des pflegenden Angehörigen.

Urlaubsvertretung für Pflegende (Verhinderungspflege) tritt ein, wenn eine Pflegeperson wegen Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen die Pflege nicht erbringen kann. Dann übernimmt die Pflegekasse die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für max. sechs Wochen je Kalenderjahr.

Kurzzeitpflege tritt ein, wenn der Pflegebedürftige nur für eine kurze Zeit auf vollstationäre Pflege angewiesen ist z.B. im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt oder wenn eine Pflegeperson ausfällt.

Pflegehilfsmittel dienen zur Erleichterung der häuslichen Pflege, lindern die Beschwerden oder tragen dazu bei dem Pflegebedürftigen eine selbstständige Lebensführung zu ermöglichen.

Umbaumaßnahmen in der Wohnung sollen die häusliche Pflege ermöglichen, erheblich erleichtern oder eine möglichst selbstständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederherstellen. Umbaumaßnahmen können z.B. der Einbau eines Treppenlifts oder die Vergrößerung der Dusche sein.

Freistellung und Reduzierung der Arbeitszeit um Dinge rund um die Pflege zu organisieren bzw. Pflege zu erbringen.

Soziale Absicherung von Pflegepersonen dies umfasst u.a. die gesetzliche Unfallversicherung während der Pflegetätigkeit sowie bei allen Tätigkeiten, die mit der Pflege unmittelbar zusammenhängen, Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie Beiträge zur Rentenversicherung und eine freiwillige Mitgliedschaft in der Arbeitslosenversicherung.

Pflegekurse für Angehörige vermitteln Pflegepersonen Kenntnisse für eine eigenständige Durchführung der Pflege.

Ambulante Wohngemeinschaften, ermöglichen es Pflegebedürftigen möglichst lange selbstständig in der häuslichen Umgebung zu wohnen, ohne dabei auf sich allein gestellt zu sein.

Stationäre Pflege, ist die Versorgung und Betreuung in der häuslichen Umgebung nicht mehr möglich, ist ggf. ein Umzug in eine stationäre Altenpflegeeinrichtung sinnvoll.

Die Höhe der Leistung ist auch vom Grad der Pflegebedürftigkeit abhängig. Haben Sie Fragen zur Kombination von Leistungen, etc. lassen Sie sich hierzu gerne von unserem Pflegeberater vor Ort beraten.

Wo kann ich mehr erfahren?

Hilfreiche Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG)

Hinweis: Dieser Link führt auf die Seite eines anderen Anbieters und Sie verlassen unsere Webseite.

Wie geht es weiter?

Nehmen Sie bitte mit Ihrem Ansprechpartner vor Ort Kontakt auf.

Ansprechpartnerin

Frau Kirsten Freckmann
Pflegedienstleitung

Tel: 05561 31940-40
FAX: 05561 31940-49